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Informationen der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen zur geänderten Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Informationen vom 18. März 2022

Die Sächsische Staatsregierung hat eine Verlängerung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung mit einigen Anpassungen beschlossen, welche sich aus den Änderungen im Infektionsschutzgesetz ergeben. Die Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung wurde entsprechend angepasst, und sowohl die Verordnung als auch die Verfügung traten am 18. März 2022 in Kraft. Die Corona-Schutz-Verordnung bestimmt bereits diejenigen Schutzmaßnahmen, die nach Inkrafttreten des geänderten Infektionsschutzgesetzes weiterhin zulässig sein werden; nach Inkrafttreten des geänderten Infektionsschutzgesetzes am 20. März 2022 wird die Geltungsdauer der Corona-Schutz-Verordnung dann per Änderungsverordnung bis zum 2. April 2022 verlängert.

Hier die wichtigsten Punkte für Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten:

·     Für den Zutritt zu Innenbereichen von Kultureinrichtungen sowie zu Angeboten und Veranstaltungen in den Einrichtungen gilt weiterhin die 3G-Regel. Neu ist, dass die Kapazitätsbegrenzungen entfallen. Kontaktdaten müssen nicht erfasst werden.

·     Im öffentlichen Raum und insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen ist weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu unbekannten Dritten einzuhalten, soweit tatsächlich möglich.

·     Die FFP2-Maskenpflicht auf öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen von Einrichtungen, Läden und Angeboten bleibt bestehen. Bei Veranstaltungen entfällt die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher am eigenen Platz, sofern dort der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Die wichtigsten ab 18. März 2022 in Sachsen geltenden Regelungen sind in der Unverbindlichen Regelungsübersicht zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. März 2022 abgebildet. Auf der Website der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen finden Sie unter der Rubrik Corona-Schutz alle geltenden Verordnungen und Verfügungen des Freistaates Sachsen und des Bundes zum Download.

Detaillierte Informationen zu allen Aspekten des Corona-Schutzes, zu Test-, Impf- und Genesungsnachweisen und zur Entwicklung des Infektionsgeschehens finden Sie auf dem Corona-Portal des Freistaates Sachsen. Das Portal wird fortlaufend aktualisiert, bitte besuchen Sie es regelmäßig. Bei weiteren Fragen steht Ihnen täglich von 8 bis 18 Uhr auch die zentrale Sächsische Corona-Hotline unter der Rufnummer 0800 100 0214 zur Verfügung.