Meldungen

Informationen der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen zur geänderten Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Informationen vom 4. April 2022

Seit 2. April 2022 ist eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Damit entfällt die Kontaktverfolgung und der 3G-Nachweis für den Zutritt in Kultureinrichtungen. Außerdem entfällt die Maskenpflicht in Museen – die sächsische Staatsregierung empfiehlt angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen in Innenräumen den Abstand von 1,5 m einzuhalten und eine Maske (am besten FFP2) zu tragen.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie von ihrem Hausrecht Gebrauch machen können und die Träger des Museums eine über die Verordnung hinausgebende Schutzmaßnahme, wie Masken- und Abstandspflicht in ihre Besuchsordnung aufnehmen können.

Detaillierte Informationen zur Entwicklung des Infektionsgeschehens finden Sie auf dem Corona-Portal des Freistaates Sachsen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen täglich von 8 bis 18 Uhr auch die zentrale Corona-Hotline des Freistaates Sachsen unter der Telefonnummer 0800 100 0214 zur Verfügung.