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Informationen der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen zur Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19.11.2021

Informationen vom 22. November 2021

Angesichts der dramatisch steigenden Infektionszahlen im Freistaat Sachsen (am Freitag wurde in Sachsen die Überlastungsstufe erreicht) und um die vierte Welle der Corona-Pandemie einzudämmen, hat das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung verschärfende Maßnahmen insbesondere für Ungeimpfte beschlossen. Dazu gehören flächendeckende 2G-Regelungen, Schließungen von Einrichtungen sowie Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene in Hotspot-Regionen. Die diese Maßnahmen regelnde Sächsische Corona-Notfall-Verordnung sowie die neue Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung sind am 22. November 2021 in Kraft getreten und gelten bis einschließlich 12. Dezember 2021.

Für die Geltungsdauer der Corona-Notfall-Verordnung müssen Kultureinrichtungen im Freistaat Sachsen für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Ebenso ist die Durchführung sämtlicher (Groß-)Veranstaltungen, Messen, Feste und landestypischer Veranstaltungen – Weihnachtsmärkte eingeschlossen – unzulässig.

Das Verbot der Öffnung von Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen gilt nicht für Angebote für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Ob Sie Vermittlungsangebote für Schul- und Hortgruppen durchführen, entscheiden Sie bitte unter Abwägung der Risiken jeweils gemeinsam mit der Schule. Das Sächsische Kultusministerium hat in einem Blog-Post am Freitag kommuniziert, dass außerschulische Aktivitäten sehr restriktiv zu handhaben sind und weitere Informationen zu Schulfahrten und außerschulische Aktivitäten direkt an die Schulen erfolgen werden. Sollten Sie museumspädagogische Angebote durchführen, dann besteht für alle Teilnehmenden, für Betreuerinnen und Betreuer wie auch für das Vermittlungspersonal die 3G-Regelung (wobei die Testnachweispflicht nur für Kinder unter 16, die in Sachsen zur Schule gehen und einer Testpflicht nach der Sächsischen Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen, entfällt).

Ob und unter welchen Bedingungen die wissenschaftliche Forschung in und mit musealen Sammlungen im Einzelfall für betriebsfremde Nutzerinnen und Nutzer bzw. externe Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zur Aufrechterhaltung des fachlichen Museums- wie des Forschungsbetriebs gestattet ist, klären Sie bitte mit Ihrem jeweiligen Träger/Sitzgemeinde. Wir hoffen sehr, dass dies unter Beachtung der Hygiene-Regeln ermöglicht wird, da Fachbibliotheken öffnen dürfen.

Die Sächsische Landesstelle für Museumswesen bittet Sie und die Träger Ihrer Einrichtungen, die Zeit der Schließung für wichtige museumsfachliche Arbeiten wie Sammlungsdokumentation und -erforschung, Bestandspflege und -sicherung oder konzeptuelle Arbeiten zur Museumsentwicklung, Ausstellungs- und Programmplanung zu nutzen. Höchste Priorität für Museumsträger, -betreiber und -leitungen muss dabei natürlich die Verantwortung und Fürsorge für Gesundheit und Wohlergehen Ihrer Beschäftigten, Dienstleister und Gäste besitzen. Bitte beachten Sie, dass Beschäftigte im Fall der Büroarbeit oder vergleichbarer Tätigkeiten anzubieten ist, diese Tätigkeiten zu Hause auszuführen. In Arbeitsstätten selbst gilt gemäß des am 18.11.2021 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite fortan die 3G-Regelung.

Ausstellen und Vermitteln sind nicht die einzigen Aufgaben von Museen, auch wenn diese im zentralen Aufmerksamkeitsfokus stehen. Eben diese bedürfen auch inhaltlicher und konzeptueller Denkarbeit. Entwickeln Sie neue digitale Formate, um mehr über Ihre Aktivitäten zum Erhalt und zur Erschließung unseres kulturellen Erbes mitzuteilen und mit Menschen, wenn auch nicht vor Ort, zu kommunizieren. Gern unterstützt Sie die Sächsische Landesstelle für Museumswesen.

Auf der Webseite stehen Ihnen unter www.museumswesen.smwk.sachsen.de/3608.htm die Texte der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung, der Sächsischen Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung und weiterer Verordnungen und Gesetze wie auch der SiLK-Leitfaden „Geschlossen wegen COVID-19?“ zur Sicherheit von Museen und Sammlungen zum Download. Detaillierte Informationen zu allen Aspekten des Corona-Schutzes und zur Entwicklung des Infektionsgeschehens finden Sie auf dem Corona-Portal des Freistaates Sachsen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen täglich von 8 bis 18 Uhr auch die Sächsische Corona-Hotline unter der Rufnummer 0800 100 0214 zur Verfügung.