Meldungen

Hinweise für Museen zur neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 1. April 2021 sind die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und die neue Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Die bis einschließlich 18. April 2021 geltenden Regelungen schaffen die Rahmenbedingungen dafür, dass die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte in Sachsen eine schrittweise Öffnung von Museen für den Publikumsverkehr erlauben dürfen. Neu ist, dass die Landkreise und Kreisfreien Städte ab dem heutigen 6. April 2021 die Möglichkeit zur inzidenzunabhängigen Öffnung erhalten, wenn im Freistaat Sachsen die maximale Bettenkapazität von 1.300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Erkrankten in der Normalstation nicht erreicht ist. Zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen verbindet sich damit die Auflage, dass alle Besucher*innen ab 8 Jahren ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen müssen. Hierfür müssen die Gäste vor dem Museumsbesuch eine Bescheinigung über das Vorliegen eines Antigen-Selbsttests ausfüllen und diese beim Zutritt ins Haus vorweisen. Das Buchen eines Zeittickets und die Kontaktdatenerhebung sind weiterhin verpflichtend.

Wir möchten Sie gleichzeitig darauf aufmerksam machen, dass laut einer Hochrechnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt von Mitte vergangener Woche die Krankenhausbettenkapazität im Freistaat Sachsen bereits am 11. April 2021 erreicht sein und Museumsöffnungen dann nicht mehr möglich sein könnten. Bitte wägen Sie Ihre Entscheidungen in Anbetracht der hohen personellen und organisatorischen Aufwände für eine womöglich nur zeitweise Öffnung Ihres Hauses gut ab. Und bitte beachten Sie: Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass Ihr Landkreis bzw. Ihre kreisfreie Stadt entscheidet, ob Museen öffnen dürfen oder nicht. Informieren Sie sich daher bitte tagesaktuell über die für Sie geltenden regionalen Verfügungen.

Wie gewohnt finden Sie alle Informationen wie auch unsere angepasste Handlungsempfehlung für eine schrittweise Öffnung von Museen für den Publikumsverkehr auf unserer Webseite unter www.museumswesen.smwk.sachsen.de/3608.htm. Neue und für Museen relevante Informationen haben wir in den zum Download stehenden Texten gelb markiert. Auf unserer FAQ-Seite beantworten wir darüber hinaus häufig von Museen gestellte Fragen.

Wir hoffen sehr, dass es gemeinschaftlich gelingt, bald wieder langfristige Öffnungshorizonte zu erreichen.

Bleiben Sie gesund und hoffnungsfroh!

Ihr Team der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen
Katja Margarethe Mieth 
Direktorin

_______________________________________________________________________ 

Staatliche Kunstsammlungen Dresden
Sächsische Landesstelle für Museumswesen
Katja Margarethe Mieth I Direktorin
Schloßstraße 27 | 09111 Chemnitz
Tel.: +49 351 49143800 | Fax: +49 351 49143811

landesstelle@skd.museum | www.museumswesen.smwk.sachsen.de

www.sachsens-museen-entdecken.de

Corona-Schutz-Hinweise für Museen unter: https://www.museumswesen.smwk.sachsen.de/3608.htm