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Informationen der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen zur geänderten Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Informationen vom 14. Januar 2022

Ab dem 14. Januar 2022 dürfen Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten im Freistaat Sachsen unter Beachtung strenger Hygieneauflagen wieder für den Publikumsverkehr öffnen  und zwar unabhängig von Sieben-Tage-Inzidenzen und Krankenhausbettenbelegung. Somit ist Ihnen nun auch die längerfristige Planung wieder möglich.

Die heute in Kraft getretenen Änderungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung sind bis einschließlich 6. Februar 2022 gültig. Die Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung ist entsprechend angepasst worden, sie gilt bis einschließlich 7. Februar 2022.

Für den Zutritt zu Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten sowie zu Museumsshops gilt die 2G-Regel (Geimpft oder Genesen). Personen unter 16 Jahren sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der STIKO ausgesprochen wurde, dürfen den Impf- oder Genesenennachweis mit einem Testnachweis ersetzen. Für Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren, die im Freistaat Sachsen zur Schule gehen und einer Testpflicht nach der Sächsischen Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen, ist ein Testnachweis nicht erforderlich (für begleitende Lehrkräfte gilt diese Ausnahmeregelung nicht).

In den Innenbereichen aller öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen Ihrer Häuser gilt eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken. Für die Festlegung von Personenobergrenzen in Innenräumen ist die Einzelhandelsregel anzuwenden (ein Gast pro zehn Quadratmeter bei einer Verkehrsfläche von bis zu 800 Quadratmetern; auf allen 800 Quadratmeter übersteigenden Verkehrsflächen höchstens ein Gast pro zwanzig Quadratmeter). Soweit tatsächlich möglich, besteht die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen.

Weiterhin sind zum Zweck der Kontaktnachverfolgung personenbezogene Daten der Besucherinnen und Besucher zu erfassen.

Auf der Webseite der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen finden Sie unter der Rubrik Corona-Schutz weiterführende Informationen sowie die relevanten Verordnungen und Verfügungen des Freistaates Sachsen und des Bundes zum Download. Detaillierte Informationen zu allen Aspekten des Corona-Schutzes, zu Test-, Impf- und Genesungsnachweisen und zur Entwicklung des Infektionsgeschehens finden Sie auf dem Corona-Portal des Freistaates Sachsen. Das Portal wird fortlaufend aktualisiert, bitte besuchen Sie es regelmäßig. Bei weiteren Fragen steht Ihnen täglich von 8 bis 18 Uhr auch die zentrale Corona-Hotline des Freistaates Sachsen unter der Telefonnummer 0800 100 0214 zur Verfügung.

Die Sächsische Landesstelle für Museumswesen arbeitet aktuell an der Anpassung der Handlungsempfehlung für eine schrittweise Öffnung von Museen für den Publikumsverkehr, wartet in diesem Zusammenhang aber noch auf Informationen aus dem Sozialministerium zur Durchführbarkeit von Veranstaltungen in Museen. Sobald diese vorliegen, werden die Handlungsempfehlung in bewährter Form auf der Corona-Schutz-Seite publiziert.