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Informationen der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen zur geänderten Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Informationen vom 7. Februar 2022

Die Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung haben in der Kabinettsitzung am 1. Februar 2022 eine weitere Anpassung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 beschlossen. Die Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung wurde entsprechend angepasst. Sowohl die geänderte Verordnung als auch die neue Verfügung traten am gestrigen 6. Februar in Kraft und gelten bis einschließlich 6. März 2022.

Für den Zutritt zu Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten gilt die 2G-Regel (Geimpft oder Genesen). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (bisher unter 16 Jahren) sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der STIKO ausgesprochen wurde, dürfen den Impf- oder Genesenennachweis mit einem Testnachweis ersetzen. Kinder, die noch nicht eingeschult wurden, fallen grundsätzlich unter keine Testpflicht. Kinder und Jugendliche, die in der Schule einer Testpflicht nach der Sächsischen Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen, müssen keinen Testnachweis vorlegen – dies gilt auch während der Ferien. Schülerinnen und Schüler aus anderen Bundesländern gelten analog § 3 Absatz 4 der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung ebenfalls als getestet.

In den Innenbereichen aller öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen Ihrer Häuser gilt weiterhin eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken. Für die Festlegung von Personenobergrenzen in Innenräumen ist die Einzelhandelsregel anzuwenden (ein Gast pro zehn Quadratmeter bei einer Verkehrsfläche von bis zu 800 Quadratmetern; auf allen 800 Quadratmeter übersteigenden Verkehrsflächen höchstens ein Gast pro zwanzig Quadratmeter). Soweit tatsächlich möglich, besteht die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen.

Auch weiterhin müssen zum Zweck der Kontaktnachverfolgung personenbezogene Daten der Besucherinnen und Besucher erfasst werden.

Auf der Website der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen finden Sie unter der Rubrik Corona-Schutz weiterführende Informationen sowie die relevanten Verordnungen und Verfügungen des Freistaates Sachsen und des Bundes zum Download. Detaillierte Informationen zu allen Aspekten des Corona-Schutzes, zu Test-, Impf- und Genesungsnachweisen und zur Entwicklung des Infektionsgeschehens finden Sie auf dem Corona-Portal des Freistaates Sachsen. Das Portal wird fortlaufend aktualisiert, bitte besuchen Sie es regelmäßig. Bei weiteren Fragen steht Ihnen täglich von 8 bis 18 Uhr auch die zentrale Corona-Hotline des Freistaates Sachsen unter der Telefonnummer 0800 100 0214 zur Verfügung.

Die Sächsische Landesstelle für Museumswesen arbeitet an der Aktualisierung ihrer Handlungsempfehlung für eine schrittweise Öffnung von Museen für den Publikumsverkehr und wird sie zeitnah in bewährter Form auf der Corona-Schutz-Seite der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen publizieren.