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Positionspapier „Provenienzforschung ermöglichen – Erinnern stärken – Vermittlung fördern“

Stand: 21.07.2026, herausgegeben von der AG Provenienzforschung in Sachsen 

POSITIONSPAPIER DER AG PROVENIENZFORSCHUNG IN SACHSEN FÜR EINE NACHHALTIGE HERKUNFTSFORSCHUNG AN SÄCHSISCHEN KULTURGUT BEWAHRENDEN EINRICHTUNGEN 

Provenienz- oder auch Herkunftsforschung untersucht die Eigentums- und Besitzgeschichte von Kulturgütern wie zum Beispiel von Gemälden, Grafiken, Büchern, Möbeln, technischen Geräten oder kunstgewerblichen Objekten. Provenienzforschung ist eine zentrale Aufgabe für Kulturgut bewahrende Einrichtungen. Recherchen zu Provenienzen (Vorbesitzenden) erfolgen vor allem zu Unrechtskontexten: NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter, Objekte aus Entzügen in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR-Zeit, Sammlungsgüter aus kolonialen Kontexten sowie Kriegsverluste am Ende des Zweiten Weltkrieges und danach.

Provenienzrecherchen schaffen Rechtssicherheit über die Bestände, tragen zur Aufarbeitung von begangenem Unrecht bei und bilden die Grundlage für vielfältige historische Bildungs- und Vermittlungsformate. Restitutionen führen zu Austausch und Verständigung mit Nachfahren von Opfern erlittenen Unrechts. 

Die Erforschung der Herkunft von Objekten wurde und wird bislang in Sachsen fast ausschließlich in drittmittelfinanzierten, befristeten Projektstrukturen und in größeren Städten durchgeführt. Seit 2004 fanden und finden insgesamt 43 Forschungsprojekte statt, in denen Objekte und Strukturen in Bezug auf NS-Raubgut (34), koloniale Sammlungskontexte (5) oder SBZ- und DDR-Unrecht (6) geprüft wurden. Insbesondere durch Möglichkeiten der Drittmittelförderung seit 2008 durch die Arbeitsstelle für Provenienzforschung bzw. seit 2015 durch deren Nachfolgerin, der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, stieg die Zahl der Projekte in Sachsen an. Die aufgebauten koordinierenden Stellen und Beratungsangebote für Provenienzforschung an den Landes(fach)stellen für Bibliotheken und Museen ermöglichten eine Unterstützung von Öffentlichen Bibliotheken wie Stadt- und Gemeindebibliotheken sowie von nicht-staatlichen Museen. Die Beratungsangebote für alle Altbestand bewahrenden Einrichtungen, die initiierten und begleiteten Erstchecks zur Identifizierung von Objekten aus Unrechtskontexten sowie die Forschungsunterstützungen führten zu einem Anstieg von geklärten Objekthistorien und Restitutionen auch an Öffentlichen Bibliotheken und nicht-staatlichen Museen. Steigende Projektzahlen und Beratungsbedarfe zeigen, wie aktuell und relevant Provenienzforschung an allen sächsischen Kulturgut bewahrenden Einrichtungen ist. 

Provenienzforschung bietet einen Mehrwert für jede einzelne Kultureinrichtung sowie für die Gesellschaft. Positionspapier „Provenienzforschung ermöglichen – Erinnern stärken – Vermittlung fördern“

Die Kernprobleme 

  • Struktureller Rückbau: Etablierte Beratungsangebote wurden trotz nachgewiesener Erfolge gestrichen. 
  • Ressourcenmangel: Besonders kommunale Kultureinrichtungen haben weder Personal noch Zeit für die komplexe Aufarbeitung ihrer Bestandsgeschichte. Die von ihnen kommunizierten Unterstützungsanfragen zur Aufarbeitung insbesondere von Kulturgütern mit Unrechtskontexten können wegen eingestellten oder zu geringen Beratungsstellen nicht oder kaum bearbeitet werden. 
  • Befristung: Provenienzforschung in Sachsen wird fast ausschließlich durch befristete Projektmittel getragen. 
  • Wissensverlust: Durch das Auslaufen von Projekt- und Koordinierungsstellen geht wertvolles Expertenwissen verloren, das für die Beratung zu und Initiierung von Provenienzrecherchen essenziell ist. 
  • Gefahr: Ohne die Wiederbelebung und Stärkung der Beratungsstellen droht die Provenienzforschung an den meisten sächsischen Bibliotheken und Museen zum Erliegen zu kommen. 

Warum jetzt gehandelt werden muss 

  • Rechtliche & verfassungsrechtliche Pflicht: Sachsen bekennt sich in seiner Verfassung (Art. 116) zur Wiedergutmachung von erlittenen Schädigungen durch nationalsozialistische oder kommunistische Gewaltherrschaft. Die Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung infolge der Washingtoner Prinzipien sowie der Gemeinsamen Leitlinien zum Um-gang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten verpflichten das Land Sachsen und die sächsischen Kommunen zu proaktiver Provenienzforschung. (vgl. rechtliche Grundlagen, S. 4) 
  • Bekenntnis zur Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut: Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände haben im März 2025 das Verwaltungsabkommen zur Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut unterzeichnet und damit ein klares Bekenntnis zu ihrer historischen Verantwortung abgelegt. 
  • Handlungssicherheit für Träger: Nur geklärte Provenienzen schaffen Rechtssicherheit über den Status von Sammlungsbeständen und bilden die Grundlage für Auskunftsfähigkeit zu Unrechtskontexten und bei Restitutionsersuchen. 
  • Demokratie- und Bildungsauftrag: In Zeiten einer umkämpften Erinnerungskultur liefert Provenienzforschung die Faktenbasis für eine glaubwürdige historisch-politische Bildung. Sächsische Archive, Bibliotheken und Museen übernehmen durch Provenienzforschung zu Objekten mit Unrechtskontexten einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag. 
  • Vorbildfunktion zurückerlangen: Sachsen hatte mit dem Leuchtturmprojekt „Daphne“(2008–2025) an den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und der ersten Koordinierungsstelle Provenienzforschung in Öffentlichen Bibliotheken (2021–2025) in Deutschland Strahlkraft und Initiative im Bereich Provenienzforschung bewiesen.

Handlungsempfehlungen für die Landespolitik 

Um Provenienzforschung von einer „befristeten Option“ zu einer nachhaltigen Aufgabe an sächsischen Kultureinrichtungen zu machen, fordert die AG Provenienzforschung in Sachsen: 

Kurzfristige Maßnahmen 

  • Wiederbelebung: Wiedereinrichtung der Koordinierungsstelle Provenienzforschung in Öffentlichen Bibliotheken an der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken. 
  • Stärkung etablierter Strukturen: Stärkung der Beratung durch das Provenienzforschungsteam der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden in Kooperation mit der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen für einen Ausbau von Vorortbesuchen und von Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen. 
  • Bildungsimpulse: Integration der Provenienzforschung in die schulischen und universitären Lehrpläne als praktisches Beispiel lebendiger Erinnerungskultur. Wie zum Beispiel das kooperative Bildungsprojekt „Kunst, Raub, Rückgabe – Vergessene Lebensgeschichten“ (2025–2026) der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, https://kunst-raub-rueckgabe.de/. Denn Recherchefälle bilden einen idealen Ausgangspunkt für historische Bildungsangebote an außerschuli-schen Lernorten, die nah an der Lebensrealität von Schüler:innen sind und abstrakte his-torische Fakten nachvollziehbar machen. 
  • Gesetzliche Verankerung: Berücksichtigung der Provenienzforschung bei der Novellierung des Kulturraumgesetzes in Zusammenarbeit mit kommunalpolitischen Akteuren. 
  • Stellenwert erhöhen: Überführung von Projektstellen an Kultureinrichtungen mit umfassendem Forschungsbedarf in unbefristete Strukturen an einschlägigen Einrichtungen. Wie zum Beispiel an der SLUB Dresden und der Universitätsbibliothek Leipzig. , um Forschungen nachhaltig und langfristig zu sichern. 

Langfristige Maßnahmen 

  • Zentrale Koordinierung: Schaffung einer spartenübergreifenden Koordinierungsstelle Provenienzforschung für Sachsen, die alle Kulturgut bewahrenden Einrichtungen im Bereich Provenienzforschung berät und unterstützt, die Forschungscommunity vernetzt, Forschungen initiiert sowie Forschungsergebnisse bündelt und Desiderate kommuniziert. 
  • Finanzielle Absicherung: Bereitstellung eines Fördermittelbudgets für die koordinierenden Stellen, zum Beispiel um den notwendigen Eigenanteil bei Drittmittelanträgen für nicht-staatliche Museen und Öffentliche Bibliotheken abzusichern oder für Erschließungsvorhaben von relevanten Aktenbeständen. 
  • Strategie: Entwicklung einer Strategie für flächendeckende Provenienzforschung und nachhaltige Strukturen in Sachsen in Zusammenarbeit mit kommunalpolitischen Akteuren. 

Provenienzforschung ist nicht optional, sondern die zwingende Voraussetzung für eine rechtssichere und moralisch integre Sammlungsarbeit in Archiven, Bibliotheken und Museen im Freistaat Sachsen. Investitionen in diesem Bereich sind Investitionen in das sächsische Kulturerbe und die Glaubwürdigkeit unserer Demokratie. Positionspapier „Provenienzforschung ermöglichen – Erinnern stärken – Vermittlung fördern“ Stand: 21.07.2026, herausgegeben von der AG Provenienzforschung in Sachsen 

Die AG Provenienzforschung in Sachsen 

Die Arbeitsgemeinschaft Provenienzforschung in Sachsen ist ein seit Januar 2018 bestehender Zusammenschluss von Wissenschaftler:innen, die im Bereich der Provenienzforschung zu den verschiedenen historischen Unrechtskontexten aktiv sind. Sie ist das Ergebnis der Initiative und des persönlichen Engagements ihrer Teilnehmenden. Aktuell wirken über 50 in Sachsen tätige Forscher:innen an der AG mit. 

Die Arbeitsgemeinschaft Provenienzforschung in Sachsen fordert eine stärkere institutionelle Verankerung der Provenienzforschung in Sachsen – mit dem Ziel, die Träger sächsischer Kultureinrichtungen, politische Akteure und die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren. Zudem gestalten die AG-Teilnehmenden die fachliche Vernetzung auf Arbeitsebene innerhalb Sachsens. Um die in der Regel projektgebundene Provenienzforschung nachhaltig und effektiv durchzuführen, ist der stetige Austausch mit Fachkolleg:innen unabdingbar. So werden Mehrfachrecherchen verhindert und ein gegenseitiger Wissenstransfer sowie gemeinsame Restitutionen bei gleichen Fallfunden ermöglicht. Dies ist eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche Provenienzforschung. 

Kontakt 

ag-provenienzforschung-sachsen@web.de 

Rechtliche Grundlagen für Provenienzforschung in Sachsen 

  • Verfassung des Freistaates Sachsen, vom 27.05.1992, die durch das Gesetz vom 11.07.2013 geändert wor-den ist, Art. 116, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3975.2 
  • Vermögensgesetz (VermG), 1990: Regelung zur Rückgabe von Kulturgütern, die zwischen 1933 und 1945 aus rassistischen, politischen oder religiösen Gründen sowie zwischen 1945 bis 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen SBZ und DDR entzogen wurden, https://www.gesetze-im-internet.de/vermg/BJNR211590990.html 
  • Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG), 1994: Dient als Grundlage für Entschädigungen bei entschädigungslosen Enteignungen in der SBZ, https://www.gesetze-im-internet.de/ealg/BJNR262400994.html 
  • Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden (Washingtoner Prinzipien), veröffentlicht im Zusammenhang mit der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust, Washington, D.C., 3. Dezember 1998, https://kultur-gutverluste.de/sites/default/files/2023-04/Washingtoner-Prinzipien.pdf (u.a. von Deutschland 2024 bestätigt, https://www.state.gov/office-of-the-special-envoy-for-holocaust-issues/best-practices-for-the-washington-con-ference-principles-on-nazi-confiscated-art) 
  • Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz (Gemeinsame Erklärung), 1999, https://kulturgutverluste.de/sites/default/files/2023-04/Gemeinsame-Erklaerung.pdf 
  • Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages zum Umgang mit NS-Raubgut, 13.11.2019: Bekenntnis zu den Washingtoner Prinzipien; Bedeutung der Provenienzforschung für die Arbeit der Kultureinrichtungen; Kommunen und Einrichtungen benötigen Unterstützung durch Bund und Länder, https://www.staedte-tag.de/positionen/beschluesse/umgang-mit-ns-raubgut 
  • Mutig neue Wege gehen. In Verantwortung für Sachsen. Koalitionsvertrag für die 8. Legislaturperiode des Sächsischen Landtages 2024 bis 2029, 04.12.2024: Bekenntnis zur Fortführung der Provenienzforschung, https://www.staatsregierung.sachsen.de/download/staatsregierung/241204_Koalitionsvertrag_CDU_SPD.pdf 
  • Gemeinsame Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten des Staatsministers des Bundes für Kultur und Medien, der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, der Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder und der kommunalen Spitzenverbände, 14.10.2025, https://www.germancontactpoint.de/grundlagendokumente/251014_Gemeinsame_Leitlinien_zum_Umgang_mit_Kulturguetern_und_menschlichen_Ueberresten_aus_kolonialen_Kontexten.pdf