Meldungen

Aktuelle Hinweise der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen zur neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Informationen vom 5. November 2021

Im Freistaat Sachsen ist die Vorwarnstufe nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung erreicht. Der Belastungswert Normalstationen von 650 mit Covid-19-Patient:innen belegten Betten wurde an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, sodass nun weitere Einschränkungen greifen. Zusätzlich zu den bereits geltenden Regelungen (3G, Kontakterfassung, Testpflichten für Mitarbeiter:innen mit direktem Besucher:innenkontakt) gilt ab heute eine Limitierung der Personenzahl bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum auf zehn Personen unabhängig von der Zahl der Hausstände, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bei der Zählung ebenso wenig berücksichtigt werden müssen wie geimpfte oder genesene Personen.

Die vollständige Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 3. November 2021 zum Erreichen der Vorwarnstufe finden Sie unter: www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1030969.

Bitte beachten Sie, dass das Sächsische Kabinett am 5. November 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat Sachsen beschlossen hat – diese ist bereits am Montag, den 8. November 2021, in Kraft getreten. Weitere Informationen folgen.