Meldungen

Aktuelle Hinweise für Museen zur neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Die Sächsische Landesstelle für Museumswesen informiert:

Bis zum 25. August 2021 gelten folgende Fassungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19.

Die in der Verordnung vom 16. Juli 2021 aufgestellten Regelungen gelten unverändert fort. Das heißt beispielsweise, dass unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis/einer Kreisfreien Stadt die meisten Beschränkungen entfallen. Im Sinne des Infektionsschutzes legen wir Ihnen jedoch nahe, Empfehlungen zum Masketragen und zum Abstandhalten auch weiterhin in Ihre Besuchsordnung zu integrieren, selbst wenn in Ihrem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz aktuell unter 10 liegt.

Neu seit dem 26. Juli 2021 ist, dass Beschäftigte im Freistaat Sachsen nach mindestens 5-tägiger Abwesenheit am ersten Tag am Arbeitsplatz einen negativen Test nachweisen oder im Laufe des ersten Arbeitstages unter Aufsicht einen dokumentierten Test vornehmen müssen. Diese Regelung gilt nicht für vollständig Geimpfte und Genesene – diese haben bei Rückkehr an den Arbeitsplatz einen Impf- bzw. Genesungsnachweis vorzulegen.

Angesichts der aktuell wieder steigenden Inzidenzen informieren Sie sich bitte regelmäßig auf der Webseite Ihres Landkreises/Ihrer Kreisfreien Stadt, unter welchen Maßgaben Sie Ihr Haus öffnen und Veranstaltungen durchführen dürfen.

Wir haben die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und die Allgemeinverfügung Hygieneauflagen in bewährter Form für Sie aufbereitet – die für Museen relevanten Regelungen sind, wie gehabt, gelb markiert. In unserer entsprechend angepassten Handlungsempfehlung für eine schrittweise Öffnung von Museen für den Publikumsverkehr finden Sie Hinweise zu den inzidenzabhängigen Stufenregelungen und wie Sie damit umgehen können.

Diese Unterlagen wie auch weitere Dokumente zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Plakate für den Museumszugang und die Museumsräume stehen Ihnen auf unserer Corona-Schutz-Seite unter www.museumswesen.smwk.sachsen.de/3608.htm zum Download.

Für Fragen und Hinweise stehen wir Ihnen natürlich immer gern zur Verfügung unter landesstelle@skd.museum.