23. Februar 2022
Das Sächsische Kabinett hat am 22. Februar 2022 die siebente Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 beschlossen. Die neue Fassung der Verordnung tritt bereits mit dem 23. Februar 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 3. März 2022. Die Sächsischen Landesstelle für Museumswesen hat die für die Museen relevanten Regelungen in der Lesefassung gelb markiert.
Die Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung vom 3. Februar 2022 gilt unverändert fort.
NEU AB 23. Februar 2022:
· Für den Zutritt zu Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten gilt die 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet).
· Im Einzelhandel – und somit auch in räumlich getrennten Museumsshops – entfällt die 2G- beziehungsweise 3G-Nachweispflicht.
Sollten die definierten Betten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen im Freistaat Sachsen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten werden, dann gilt ab dem übernächsten Tag für den Zutritt zu Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten wie auch zum Einzelhandel wieder die 2G-Regel. Die kritischen Belastungswerte werden durch die oberste Landesgesundheitsbehörde unter www.coronavirus.sachsen.de/infektionsfaelle-in-sachsen-4151.html veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Läden und Angeboten, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt, weiterhin verpflichtend bleibt.
Die „Handlungsempfehlung für eine schrittweise Öffnung von Museen für den Publikumsverkehr“ der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen wird aktuell angepasst. Diese wie auch andere aktualisierte Informationen für Museen zum Thema Corona-Schutz finden Sie zeitnah auf der Website www.museumswesen.smwk.sachsen.de/3608.htm.