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Informationen der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen zur geänderten Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Informationen vom 3. März 2022

Am 4. März 2022 treten im Freistaat Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung und eine neue Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung in Kraft. Diese gelten bis einschließlich 19. März 2022.

Für den Zutritt zu Innenbereichen von Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten gilt weiterhin die 3G-Regel.

Für den Zutritt zu Außenbereichen dieser Einrichtungen entfallen die Zugangsbeschränkungen.

Die Pflicht der Erfassung personenbezogener Daten zum Zweck der Kontaktverfolgung entfällt für Kultureinrichtungen, ebenso die bisherige Quadratmeterregel.

Im öffentlichen Raum ist weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, soweit tatsächlich möglich.

Zur Ermittlung der Personenobergrenze für öffentlich zugängliche Bereiche Ihres Hauses bei Wahrung des Mindestabstands empfehlen wir, jeder Person mindestens 4 Quadratmeter einzuräumen.

Das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Läden und Angeboten, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt, bleibt verpflichtend.

Neu ist, dass bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher am eigenen Platz entfällt.

Die „Handlungsempfehlung für eine schrittweise Öffnung von Museen für den Publikumsverkehr“ der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen wird aktuell angepasst. Diese wie auch andere aktualisierte Informationen für Museen zum Thema Corona-Schutz finden Sie ab dem 4. März 2022 auf der Website www.museumswesen.smwk.sachsen.de/3608.htm.

Detaillierte Informationen zu allen Aspekten des Corona-Schutzes, zu Test-, Impf- und Genesungsnachweisen und zur Entwicklung des Infektionsgeschehens finden Sie auf dem Corona-Portal des Freistaates Sachsen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen täglich von 8 bis 18 Uhr auch die zentrale Corona-Hotline des Freistaates Sachsen unter der Telefonnummer 0800 100 0214 zur Verfügung.