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Informationen der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen zur geänderten Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Informationen vom 13. Dezember 2021

Das Sächsische Kabinett hat in einer Sondersitzung am 10. Dezember 2021 Änderungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung sowie die neue Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung traten mit Beginn des 13. Dezember 2021 in Kraft und gelten bis einschließlich 9. Januar 2022.

Für die Geltungsdauer der Corona-Notfall-Verordnung müssen Kultureinrichtungen im Freistaat Sachsen für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Auch die Durchführung sämtlicher (Groß-)Veranstaltungen, Messen, Feste und landestypischer Veranstaltungen ist weiterhin unzulässig. Bibliotheken und Fachbibliotheken dürfen unter Einhaltung der 3G-Regel für den Publikumsverkehr öffnen.

Ein Teil der Regelungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 wurde inzwischen abschließend durch das Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt. Dies gilt u .a. für die Homeoffice-Pflicht für Beschäftigte im Fall der Büroarbeit oder vergleichbarer Tätigkeiten sowie die 3G-Regelung für den Zutritt zu Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können.

Ob im Sinne der Aufrechterhaltung des fachlichen Museums- und Forschungsbetriebs für betriebsfremde Nutzerinnen und Nutzer bzw. externe Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter die wissenschaftliche Forschung in und mit musealen Sammlungen vor Ort gestattet ist, ist mit dem jeweiligen Träger bzw. der Sitzgemeinde zu klären.

Die aktuell geltenden Verordnungen, Verfügungen und Gesetze des Freistaates Sachsen und des Bundes zum Corona-Schutz stehen Ihnen auf der Webseite der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen unter www.museumswesen.smwk.sachsen.de/3608.htm zum Download. Ebenfalls dort können Sie den vom SiLK-Team erarbeiteten Sicherheitsleitfaden Geschlossen wegen COVID-19? Ein Praxisleitfaden für kurzfristig geschlossene Sammlungseinrichtungen während einer Epidemie oder Pandemie herunterladen.

Detaillierte Informationen zu allen Aspekten des Corona-Schutzes und zur Entwicklung des Infektionsgeschehens in Sachsen finden Sie auf dem Corona-Portal des Freistaates Sachsen.

Für Fragen und Hinweise steht Ihnen das Team der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen nach wie vor gern unter landesstelle@skd.museum zur Verfügung. Mit weiterführenden Fragen können Sie sich auch täglich von 8 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 100 0214 an die zentrale sächsische Corona-Hotline wenden.