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Museen sind mehr als Freizeiteinrichtungen. Entwurf für Infektionsschutzgesetz wird der Bedeutung von Kultur nicht gerecht

Statement des DMB vom 9. Dezember 2021

Museen leisten als Bildungsakteure einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt, sie
sind Orte der Selbstbildung sowie der öffentlichen Debatte und können nicht auf eine
reine Unterhaltungsfunktion reduziert werden. Der Deutsche Museumsbund schließt
sich daher der Forderung des Deutschen Kulturrates an den Bundestag an, die
Relevanz und Bedeutung von Kultureinrichtungen für die Gesellschaft anzuerkennen
und den Kulturbereich als eigenständigen Bereich im Infektionsschutzgesetz zu
benennen.

Im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und der Änderung
weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (Infektionsschutzgesetz)
sind deutliche Verschärfungen für den Kulturbereich geplant, die der Bedeutung der Kultur für
die Gesellschaft nicht gerecht werden. Darin wird u.a. geregelt, welche Bereiche von
Schutzmaßnahmen ausgeschlossen und wo Schließungen möglich sind. „Freizeit- oder
Kultureinrichtungen“ werden dabei erneut zusammen genannt. Dies lässt den besonderen
Schutz von Kultureinrichtungen durch die Verfassung (GG Art. 5, Abs. 3), der im November
2020 im „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von
nationaler Tragweite“ formuliert wurde, vermissen. Bei Beschränkungen des Betriebs von
Kultureinrichtungen oder von Kulturveranstaltungen sei diesem nach der Kunstfreiheit Rechnung
zu tragen. Das wird im aktuellen Entwurf vernachlässigt.

Der Deutsche Museumsbund schließt sich daher der Forderung des Deutschen Kulturrates an,
Kultureinrichtungen und Freizeiteinrichtungen im o.g. Gesetzesentwurf getrennt aufzuführen
und damit den grundgesetzlich garantierten Schutz der Kunstfreiheit im Gesetz deutlich zu
machen. Zudem müsse bei möglichen Schließungen von Kultureinrichtungen oder der
Untersagung von Kulturveranstaltungen der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung
getragen werden. Kultureinrichtungen können demnach nicht gemeinsam mit dem
Freizeitbereich als eine Einheit genannt und bei pandemiebedingten Schließungen gleich
behandelt werden. Denn Kultureinrichtungen sind viel mehr als reine Freizeitorte, es sind Orte,
an denen Kunst, die nach unserer Verfassung unter besonderem Schutz steht, präsentiert und
zugänglich wird. Es sind Bildungsinstitutionen, die basierend auf ihren Sammlungen und
Forschungen, Nutzungs-, Informations- und Vermittlungsangebote bereitstellen.

Der Deutsche Museumsbund e.V. ist seit 1917 die Interessenvertretung der deutschen Museen
und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er verbindet Menschen, vielfältige Institutionen und
relevante Themen rund ums Museum. Mit seiner Arbeit setzt er sich für eine qualitätsvolle
Museumsarbeit und die Förderung des Austauschs zwischen Museumsfachleuten ein.

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